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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 OVG A 102/88   

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https://dejure.org/1990,5497
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 OVG A 102/88 (https://dejure.org/1990,5497)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.1990 - 21 OVG A 102/88 (https://dejure.org/1990,5497)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 1990 - 21 OVG A 102/88 (https://dejure.org/1990,5497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 6b AuslG; § 19 Abs. 2 AFG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Heranziehung von Arbeitgebern zu Abschiebungskosten; Beschäftigung von Asylbewerbern ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis im Bereich des Obstanbaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Arbeitgebern zu Abschiebungskosten; Beschäftigung von Asylbewerbern ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis im Bereich des Obstanbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taz.de (Pressebericht, 3.1.1991)

    Unternehmer bezahlt Abschiebung - Obstbauer muß Abschiebungskosten für illegal Beschäftigte tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1991, 191
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88
    Dieser Arbeitgeber steht aufgrund seines eigenen Verhaltens zu den Abschiebungskosten in einer besonderen Beziehung, die es nicht als willkürlich oder unverhältnismäßig, sondern als sachlich gerechtfertigt erscheinen läßt, daß er anstelle der Allgemeinheit für die Kosten der Abschiebung aufkommen muß (vgl. BVerwG, BVerwGE 59, 13, 21; BVerwG, InfAuslR 1986, 273).

    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß die Heranziehung zu Abschiebungskosten gemäß § 24 Abs. 6 b AuslG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, BVerwGE 59, 13, 22; BVerwG, NVwZ 1987, 1086) >im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Arbeitgebers darstellen< kann.

    Um das Haftungsrisiko auszuschließen, hätte sich der Kläger lediglich nach der Arbeitserlaubnis der beschäftigten Ausländer erkundigen müssen (vgl. BVerwG, NJW 1980, 1243, 1244).

  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88
    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß die Heranziehung zu Abschiebungskosten gemäß § 24 Abs. 6 b AuslG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, BVerwGE 59, 13, 22; BVerwG, NVwZ 1987, 1086) >im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Arbeitgebers darstellen< kann.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88
    Schließlich ist zugunsten einer weiten Auslegung des § 24 Abs. 6 b AuslG auch noch zu berücksichtigen, daß für die Arbeit als Pflücker auf einer Obstplantage immer, also nicht nur bei einer bestimmten Beschäftigungsdauer, eine Arbeitserlaubnis gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG erforderlich ist, weil in allen Fällen auch dort - entsprechend dem Zweck der Vorschrift (vgl. dazu BSG, BSGE 54, 14, 18; BVerwG, InfAuslR 1988, 98, 100) - die Kontrolle des Arbeitsmarktes im Interesse des Vorrangs deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer gewährleistet sein muß.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70

    Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88
    Dieser besagt, daß das gewählte Mittel und der gewählte Zweck zueinander in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen; das Maß der den einzelnen treffenden Belastung muß noch in einem angemessenen Verhältnis zu den ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen (vgl. z. B. BVerfG, BVerwGE 38, 302; 76, 51; Leibholz-Rinck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 1989, Art. 20 Rdz. 776).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Doch enthält diese Vertragsbestimmung keine Anspruchsgrundlage, sondern ist lediglich im Sinne eines auf das Einbürgerungsermessen einwirkenden Wohlwollensgebots anwendbar (BVerwG, Urteil vom 28.9.1993 - 1 C 91.93 -, InfAuslR 1991, 191).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Denn auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen, die dem Arbeitgeber naturgemäß keinen hohen Gewinn verschaffen, entstehen die arbeitsmarktpolitischen, finanziellen und ordnungsrechtlichen Probleme, vor denen § 66 Abs. 4 AufenthG schützen soll (OVG Nds., Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191).

    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).

  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Ob allerdings die Verhältnismäßigkeit dann noch gewahrt ist, wenn Abschiebungskosten in Höhe von annähernd 5.000,-- DM einem Gewinn von nur 50,-- DM bis 60,-- DM gegenüberstehen (so OVG Lüneburg, U. v. 7. Dezember 1990 - 21 A 102/88 -, InfAuslR 1991, 191 = EZAR 137 Nr. 12), mag fraglich sein, bedarf indessen hier keiner Entscheidung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99

    Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986 a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 - DÖV 83, 426 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 1985 - 1 S 2/84 - VBlBW 86, 429 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Dezember1990 - 21 A 102/88 - EZAR 137 Nr. 12; Hailbronner a.a.O. Rdnr. 6 m.w.N.; dies hätte die Klägerin auch der von ihr zitierten Kommentierung von Kanein/Renner entnehmen können).
  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 5 K 10.00761

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; unselbständige Erwerbstätigkeit bei

    Das OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 7. Dezember 1990, 21 OVGA 102/88, InfAuslR 1991, 191, zur Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung eines Arbeitgebers für Abschiebungskosten u.a. ausgeführt, zu berücksichtigen seien neben der Belastung des Arbeitgebers mit den Abschiebungskosten zum einen die finanziellen Vorteile, die ihm aus der Beschäftigung erwachsen seien.
  • VG Braunschweig, 09.09.2004 - 3 A 235/03

    Abschiebungskosten; Arbeitgeber; Beweislast; eigene Verantwortung; objektiv

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt daher in der Regel nicht vor (vgl. OVG Koblenz, B. v. 26.02.1999 - 11 A 10147/99 -, recherchiert in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 07.12.1990 - 21 A 102/88 -, EZAR 137 Nr. 12 zu dem inhaltsgleichen § 24 Abs. 6b AuslG a. F.).
  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 295/00

    Abschiebungskosten; geringfügig Beschäftigte; persönliche Abhängigkeit

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (OVG Koblenz, Beschl. v. 26.2.1999 - 11 A 10147/99 -, m. w. N.: Arbeitstätigkeit von nur wenigen Minuten; OVG Lüneburg, Urt. v. 7.12.1990 - 21 A 102/88 -, EZAR 137 Nr. 12; VG Darmstadt, Urt. v. 20.3.1996 - 5 E 1243/92 (3) -, NJW 1996, 1913: Beschäftigung nur an einem Tag).
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